Die "Pickerl"-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- bzw. Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs.
Ablauf der Pickerl-Überprüfung
Sie vereinbaren mit uns einen Termin, wir kümmern uns um den Rest. Ihr Fahrzeug (alle Marken) wird lt. §57a des Kraftfahrgesetzes überprüft.
In welchen Abständen muss mein Fahrzeug überprüft werden?
Bei Neuwagen das erste Mal nach 3 Jahren, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und danach alle Jahre.
Das "neue Pickerl" darf frühestens 1 Monat vor bzw. 4 Monate nach Fälligkeit gemacht werden.
Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?
- PKW, Kombi bis 3,5 t
- LKW bis 3,5 t
- Anhänger
- Zugmaschinen
- Wohnmobile
§57a Begutachtung "Pickerl" werden direkt bei uns in der Werkstatt durchgeführt.